Wahlen

Am Sonntag, den 09. Juni 2024 findet in Deutschland die zehnte Wahl des europäischen Parlaments statt. Das Alter für die Wahlberechtigung ist erstmals für diese Wahl von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Informationen zur Europawahl in der Samtgemeinde Bersenbrück. Übergreifende Auskünfte befinden sich auf der Website der Bundeswahlleiterin.

Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen online

Einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen zur Europawahl stellen Sie hier.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Bei der Eingabe Ihrer Daten ist es wichtig, dass ihr Name sowie die Anschrift vollständig mit den Daten im Melderegister übereinstimmen müssen. Bei der Straßenauswahl nutzen Sie bitte die vorhandene Straßensuche.

Die Angaben von Wahlbezirk und Wählerverzeichnisnummer sind nicht verpflichtend.

Alternativ können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auch per E-Mail an wahlen@bersenbrueck.de beantragen. Dabei müssen Sie Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Wohnanschrift angeben.

Fristen

Für die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen für die Europawahl am 09.06.2024 gelten folgende Fristen:

  • Sie können einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bis zum Freitag, den 07.06.2024, 18.00 Uhr beantragen.
  • danach kann der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen nur noch unter folgenden Bedingungen beantragt werden:

    Samstag, 08.06.2024, von 10.00 bis 12.00 Uhr
  • bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
  • bei nachträglicher Feststellung des Wahlrechts
  • Versicherung, dass Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind.

    Sonntag, 09.06.2024, von 08.00 bis 15.00 Uhr
  • bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
  • bei nachträglicher Feststellung des Wahlrechts

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen sind bis spätestens zum Wahlsonntag, 09. Juni 2024 um 18.00 Uhr an den Landkreis Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass der Brief dort spätestens um 18.00 Uhr eingegangen sein muss. Ansonsten kann Ihre Stimme nicht berücksichtigt werden.

Weitere Möglichkeiten der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen

Sie haben außerdem die Möglichkeit, persönlich vor Ort zu wählen oder Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen abzuholen. Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten (max. 4 Wahlscheine) ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Die Abholung ist ab dem 06. Mai 2024 während der Öffnungszeiten in den Gemeindebüros der Mitgliedsgemeinden oder im Wahlbüro der Samtgemeinde Bersenbrück, Markt 6, 49593 Bersenbrück möglich.


Bekanntmachungen zu Wahlen

Amtliche Bekanntmachungen zu Wahlen finden Sie unter dieser Seite.